Natürlich wurde in Heiden auch zunächst um die Kirche und in der Kirche herum auf dem Kirchhof begraben. In der Kirche selbst beigesetzt zu werden war das Recht der Pfarrer und ihrer Angehörigen. Die letzte Beisetzung in der Kirche erfolgte wohl um 1830.
Auf dem Kirchhof wurden dann die Gemeindeglieder des Kirchspiels Heiden beigesetzt. Und zu diesem Kirchspiel gehörten neben Heiden selbst die Orte Hardissen, Bentrup, Loßbruch, Dehlentrup, Klüt, Oettern, Bremke, Jerxen, Nienhagen, Hedderhagen, Niewald, Heßloh und Pivitsheide V.H..
Über die Jahrhundert ergab sich für den Kirchhof allerdings das Problem, dass das Gelände mit zunehmenden Bestattungen anwuchs, so dass das Gelände ringsum höher als das Kirchenniveau war und es immer wieder zu Wasserproblemen in der Kirche kam. Um dem abzuhelfen wurde dann auch ein etwa 1 m tiefer Graben um die Kirche gezogen.
Zudem war das Gelände aber einfach zu klein, obwohl bereits in mehreren Lagen - bis zu 3 Särge übereinander - bestatttet worden war.. Diese Situation veranlasste die fürstliche Verwaltung dazu, um 1830 einen neuen Friedhof anzumahnen. Somit wurde innerhalb der Kirchengemeinde darüber verhandelt, aber jahrelang ergebnislos. Im Gespräch waren z.B. ein Teil des Pfarrgartens oder ein Teil des Osterfelds nördlich der Kirche. Diese Vorschläge wurden aber abgelehnt.
1843 erließ daraufhin die fürstliche Verwaltung ein generelles Bestattungsverbot auf dem Kirchhof in Heiden.
Das war der Anlass, dass eiligst in mehreren Orten neue Friedhöfe angelegt wurden., die aber nicht mehr in der Trägerschaft der Kirchengemeinde standen, sondern durch sogenannte neu gegründete "Totenhofegeminden" betrieben wurden. Außer der Totenhofgemeinde Heiden incl. Heßloh, Hedderhagen und Niewald entstanden noch Totenhofgemeinden in Hardissen, Bentrup-Loßbruch, Klüt (mit Dehlentrup, Öttern, Bremke, Jerxen), in Nienhagen (mit Orbke und Pivitsheide V.H.). Heute gibt es davon außer der Friedhofsgemeinde Heiden nur noch die Friedhofsgemeinde Nienhagen, die ihre Friedhöfe selbst verwalten.
Den neuen Friedhof zu finden, war allerdings eine ausgesprochen schwierige Angelegenheit und mit turbulenten Auseinandersetzungen verbunden. Der damalige Pastor Georg Emil Wilhelm Arnold (1829-1852) und sein Sohn, der später die Pfarrämter in Wöbbel und Horn bekleidete, spielten in der Frage eine schwierige Rolle, Der Ausschnitt aus einem Protokoll, das Ernst Wiesekopsieker, langjähriger Organist in Heiden 1970 ausgegraben hat, gibt einen Einblick:
"In einer öffentlichen Versammlung im Kruge zu Heiden richtete Colon Röhr in Hardissen in Gegenwart des Amtsrats Knipping die Frage an jenen: Sollten Sie, Herr Pastor, nicht von Ihrem Obstgarten einen Teil zur Vergrößerung hergeben können, natürlich gegen Vergütung? Arnold: Ich halts dafür, Sie geben von Ihrem Colonat her! Röhr (auf den Tisch schlagend) Ja, wenn mein Colonat in Heiden läge, sollt's mir wahrhaftig nicht darauf ankommen!
Hierauf erhebt sich Vorsteher Kuhlemann Nr.19 zu Klüt: "Wir wollen unsern eigenen Totenhof haben"! Knipping: Mir sehr lieb!"
Nach einigem Hin und Her und nach einer Abstimmung über 3 mögliche Orte, wurde durch "Stimmenmehrheit ... am 15.November 1843 bestimmt, daß der Totenhof für die Bauerschaften Heiden, Heßloh, Hedderhagen und Niewald, auf der Pfarrländerei angelegt werde, welche der "Neue Kuhkamp" genannt wird.
Von dem genannten Pfarrgrundstück sind 1 1/2 Scheffelsaat zum Totenhofe abzumessen und gegen ein jährliches Entgelt von 6 Talern als Kanon an die Pfarre zu bezahlen.
Die Kosten der Anlegung dieses Totenhofes trägt die hierzu gegründete Totenhofsgemeindel
Die verursachten Kosten für die Neuanlage des Friedhofes in Heiden werden mit 250 Talern, 30 Groschen und 5 1/2 Pfennige, angegeben." (Ernst Wiesekopsieker)
Auch in anderen Orten, wie etwa in Klüt ging es hoch her: (zitiert nach E. Wiesekopsieker)
In Klüt war kein Land zu einem Totenhof feil. Im Katerkruge wird hin und her beraten, in mehreren Zusammenkünften bleibt man völlig ratlos. Endlich wird die Frage aufgeworfen: Sollte wohl nicht unser Lehrer Knöner gegen Vergütung Land dazu abtreten?
Kuhlemann soll ihn fragen. — Dieser, geht in Begleitung von seinem Schwager Held, damals Polizeidiener für die Vogtei Heiden, und dem Colon Sander Nr.7 zu ihm, sie stoßen aber auf furchtbaren Widerstand, Frau und Tochter geberden sich wie rasend, während der schüchterne Mann kein Wort zu sagen wagt. Sander schlägt wütend auf den Tisch und hebt sich davon, voll Mißfallen an diesem Weiberregiment. Held ermahnet mit Ernst die Tochter, sich in Zukunft des Dominierens zu enthalten, eingedenk der Pflichten der Kinder gegen ihre Eltern.